Sie sind hier:

Biometrie

.

Informationen zu den neuen Biometrie Bildern:

ACHTUNG: Die Kriterien für Passbilder ( biometrisch/nicht biometrisch ) sind von Land zu Land unterschiedlich. Auch in der EU gibt es starke Unterschiede hinsichtlich Biometrie, Kopfgröße, Bildgröße, etc.
Bitte informieren Sie sich vorab bei den entsprechenden Institutionen ( Konsulat ) bezüglich der neuesten Anforderungen.

Passbild:

Passbild
Passbild
  • Bildgrösse : 3,5 x 4,5 cm
  • Gesichtsgröße : min. 2 cm Kinn bis Haaransatz
  • Hintergrund : Siehe Biometrie ( einfarbig hell )
  • Lächeln erlaubt

Geeignet für:

  • Behindertenausweis
  • Sozialversicherungsausweis

Biometrie Bild:

Biometrisches Bild
Biometrisches Bild

Geeignet für:

  • Reisepass
  • Kinderreisepass bis max.12 Jahre
  • Personalausweis
  • Führerschein
  • Gesundheitskarte

Bei mir so biometrisch wie nötig und so freundlich wie möglich!

Für Kinder gilt: Bis 5 Jahre ist keine Biometrie erforderlich!
Gerne fotografiere ich auch Kleinkinder und Babies.
Wichtig hierbei ist eine Frontalaufnahme.
Anforderungen hinsichtlich Bildgröße, Ausleuchtung und Hintergrund siehe wie folgt:

Format:

  • Bildgröße 3,5 x 4,5 cm
  • Kopfgröße 3,2-3,6 cm vom Kinn bis zum Scheitel
  • Kopfhaare müßen nicht komplett abgebildet sein

Kopfposition und Gesichtsausdruck:

  • Kopfhaltung gerade ( nicht geneigt, gedreht oder gekippt )
  • Nase mittig
  • Frontalaufnahme
  • Neutraler Gesichtsausdruck ( Ausnahmen zulässig bei Kleinkindern und Babies )
  • Geschlossene Lippen ( Ausnahmen zulässig bei Kleinkindern und Babies )

Augen und Blickwinkelrichtung:

  • Augen auf gleicher Höhe
  • Augen offen und deutlich sichtbar ( Kleinkinder/Babies dürfen die Augen geschlossen haben.)

Ausleuchtung:

  • Gleichmäßige Ausleuchtung

Hintergrund:

  • Einfarbig hell (ohne Muster)
  • Kontrast zu Gesicht und Haarfarbe

Brillenträger:

  • Augen erkennbar und nicht durch das Brillengestell verdeckt
  • Keine Reflexionen in den Gläsern

Kopfbedeckungen:

  • Grundsätzlich nicht erlaubt
  • Keine Stirnbänder
  • Ausnahme: religiöse Gründe -
    dabei muss das Gesicht vom Kinn bis zur Stirn erkennbar sein ( ohne Schatten )

zum Seitenanfang